Regionalisierte Kulturförderung des Landes Niedersachsen
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- Sämtliche Zuständigkeiten für die staatlichen Theater und Museen, kommunale Theater und institutionell geförderte Kultureinrichtungen sowie für die direkte Künstlerförderung (v.a. Stipendien für bildende Künstler und Autoren) und Projekte im Rahmen des internationalen Kulturaustauschs liegen weiterhin beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur.
- Alle sonstigen an das Land gerichteten Anträge auf Projektförderung sind zunächst dem jeweiligen Landschaftsverband bzw. regionalen Träger vorzulegen.
- Der Schwellenwert, oberhalb dessen Anträge an das Ministerium weiterzuleiten sind, liegt bei 10.000 €. Der regionale Träger versieht diese Anträge in der Regel mit einer Stellungnahme. Die Förderentscheidung und weitere Bearbeitung jener an das Land weitergeleiteten Anträge obliegt dem Ministerium.
- Die Vergabe von Zuschüssen unter 10.000 € erfolgt durch die Landschaftsverbände, unterliegt nicht dem öffentlichen Zuwendungsrecht und kann in den Details von diesen selbst gestaltet werden. Dem Land ist jedoch ein Nachweis über den ordnungsgemäßen Einsatz dieser Mittel zu erbringen.
- Die Fördermittel für Zuschüsse unter 10.000 € müssen in vollem Umfang nach den folgenden Vorgaben verwendet werden:
- Sie sind ausschließlich für die Förderungen professionellen Freien Theaters, der Theater- und Tanzpädagogik, der Museumsarbeit der nichtstaatlichen Museen, der Musik, der Literatur, der niederdeutschen Sprache, der Soziokultur, der Bildenden Kunst (ohne individuelle Künstlerförderung), der Kunstschulen sowie für Projekte der außerschulischen kulturellen Jugendbildung bestimmt.
- Brauchtumsfeste, Druckkosten für Heimatchroniken, bauliche Maßnahmen sowie Maßnahmen der Denkmalpflege und Erwachsenenbildung sollen nicht aus diesen Mitteln gefördert werden.
- Die Zuschusshöhe beträgt maximal 50 % der Projektkosten.
- Eine sonstige Zuschussförderung des regionalen Trägers, die dieser aus anderen Einnahmen finanziert, ist von diesen Auflagen nicht berührt. Projekte können auch aus beiden Töpfen gefördert werden. Auch der Landschaftsverband selbst kann für eigene Kulturprojekte diese Landesmittel verwenden.
- Die aktuellen Zielvereinbarungen gelten bis Ende 2013.
- Im Jahr 2010 stehen für die regionalisierte Kulturförderung voraussichtlich 2.562.900 € an Landesmitteln zur Verfügung.
Siehe auch:
Landesförderung
