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Warum „Landschaft“?

Der Begriff „Landschaft“ bezeichnete seit dem Mittelalter die Vertretung der Landstände (Ritterschaft, Klerus, Stadtbürgertum, Bauernschaft) gegenüber dem Landesherrn. Im ehemaligen Königreich Hannover, das einen großen Teil des heutigen Landes Niedersachsen umfasste, haben die Landschaften bis ins 19. Jahrhundert politische Aufgaben wahrgenommen. Hier existieren bis heute die sechs althannoverschen Landschaften:

Diese sind – zusammen mit der Emsländischen Landschaft – Träger der Landschaftlichen Brandkasse, des Mutter- und Kernunternehmens der VGH-Versicherungen.

Die Ostfriesische Landschaft reformierte in den über 500 Jahren ihres Bestehens mehrfach ihre Verfassung und ist heute ein höherer Kommunalverband mit besonderen Aufgaben.

Von den althannoverschen Landschaften ging seit den 1960er-Jahren - gemeinsam mit den Landkreisen und Städten - die Initiative zur Gründung von „Landschaftsverbänden“ aus. In den anderen Gebieten Niedersachsens hat man neue Körperschaften oder Vereine gegründet, denen man zwar den Namen „Landschaft“ gab, die aber mit den Landschafts-verbänden vergleichbar sind.

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