Zuschussförderung – Wie wir Sie unterstützen

Die Landschaften und Landschaftsverbände vergeben Zuschüsse für Kulturprojekte. Hierfür stehen ihnen verbandseigene Mittel zur Verfügung sowie regionalisierte und weitergeleitete Mittel des Landes Niedersachsen.

Zuschussförderung aus verbandseigenen Mitteln

Für die originäre Projektförderung der Landschaften und Landschaftsverbände gibt es keine einheitlichen Regeln, vielmehr setzt hier jede Region ihre eigenen Schwerpunkte. Bitte informieren Sie sich hierzu auf den Webseiten der jeweiligen Landschaften und Landschaftsverbände oder nehmen Sie persönlichen Kontakt mit deren Geschäftsstellen auf.

Zuschussförderung aus regionalisierten Mitteln des Landes Niedersachsen

Seit 2005 haben die Landschaften und Landschaftsverbände vom Land die Aufgabe der Projektförderung bis zu einer  Höhe von 10.000 € übernommen. Im Braunschweiger Gebiet ist dabei die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz Partner des Landes, im Raum Hannover – wo es keinen Landschaftsverband gibt – das Team Kultur der Verwaltung der Region Hannover.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  1. Sämtliche Zuständigkeiten für die staatlichen Theater und Museen, kommunale Theater und institutionell geförderte Kultureinrichtungen sowie für die direkte Künstlerförderung (v. a. Stipendien für bildende Künstler und Autoren) und Projekte im Rahmen des internationalen Kulturaustauschs liegen weiterhin beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK).
  2. Bei allen sonstigen Anträgen auf Förderung aus Landesmitteln gilt:
    • Für Projekte über 10.000 € werden die Anträge in den Bereichen
      – Musik, freies Theater, Kunstschulen, nichtstaatliche Museen, Kunstvereine und Soziokultur (Investitionen) online beim MWK,
      – Soziokultur (Projekte und Strukturförderungen) online beim Landesverband Soziokultur gestellt. In beiden Fällen wird der jeweilige regionale Träger von eingehenden Anträgen aus seinem Gebiet in Kenntnis gesetzt und um eine Stellungnahme gebeten. Die Antragsfristen und Formerfordernisse sind in allen diesen Fällen unterschiedlich; eine rechtzeitige Information auf den genannten Internetseiten und bei den Ansprechpersonen von MWK und Lv. Soziokultur ist dringend zu empfehlen.
    • Für Stipendien in jeglicher Höhe werden Anträge ebenfalls direkt beim MWK gestellt.
  3. Die Vergabe von Zuschüssen unter 10.000 € erfolgt durch die Landschaften und Landschaftsverbände, unterliegt nicht dem öffentlichen Zuwendungsrecht und kann in den Details von diesen selbst gestaltet werden. Dem Land ist jedoch ein Nachweis über den ordnungsgemäßen Einsatz dieser Mittel zu erbringen.
  4. Die Fördermittel für Zuschüsse unter 10.000 € sind ausschließlich bestimmt für Projekte
    • des professionellen Freien Theaters,
    • der Theater- und Tanzpädagogik,
    • der Amateurtheater,
    • der Museumsarbeit der nichtstaatlichen Museen,
    • der Musik,
    • der Literatur,
    • der niederdeutschen Sprache und des Saterfriesischen,
    • der innovativen Heimatpflege,
    • der Soziokultur,
    • der Bildenden Kunst (ohne individuelle Künstlerförderung),
    • der Neuen Medien (keine Filmförderung),
    • der Kunstschulen
    • der außerschulischen kulturellen Jugendbildung,
    • sparten- und generationsübergreifende Projekte bzw. hybride Projektformen.
  5. Brauchtumsfeste, Druckkostenzuschüsse für Heimatchroniken, kommerzielle Druckerzeugnisse oder CDs als Einzelprojekt, investive Maßnahmen sowie Maßnahmen der Denkmalpflege und Erwachsenenbildung sollen nicht aus diesen Mitteln gefördert werden.
  6. Möglich ist nicht nur eine Förderung von Projekten, sondern auch von mehrjährigen Maßnahmen (max. 3 Jahre bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums).
  7. Eine sonstige Zuschussförderung des regionalen Trägers aus verbandseigenden Mitteln ist von diesen Auflagen nicht berührt. Projekte können auch aus beiden Töpfen gefördert werden. Auch der Landschaftsverband selbst kann für eigene Kulturprojekte diese Landesmittel verwenden.
  8. Im Jahr 2018 standen für die regionalisierte Kulturförderung insgesamt etwa 3,37 Mio. € an Landesmitteln zur Verfügung. Siehe hierzu auch die Verteilung der Landesmittel und räumliche Zuständigkeit der regionalen Träger

Zuschussförderung aus weitergeleiteten Mitteln des Landes Niedersachsen

Von Jahr zu Jahr unterschiedlich werden die Landschaften und Landschaftsverbände auch mit der Vergabe von Mitteln aus weiteren Landesprogrammen beauftragt, z. B. zur Förderung von Investitionen in kleinen Kultureinrichtungen oder im Verlauf der Corona-Krise mit entsprechenden Sonderhilfen. Die Förderkriterien und Modalitäten können dabei deutlich von der Vergabe der o. a. regionalisierten Landesmittel abweichen. Hier sind die aktuellen Informationen den Seiten des MWK zu entnehmen und für den jeweiligen Standort den Seiten des betreffenden regionalen Trägers.