Was bedeutet „Landschaft“ ?

Der Begriff „Landschaft“ bezeichnete seit dem Mittelalter die Vertretung der Landstände (Ritterschaft, Klerus, Stadtbürgertum, Bauernschaft) gegenüber dem Landesherrn. Im ehemaligen Königreich Hannover, das einen großen Teil des heutigen Landes Niedersachsen umfasste, haben die Landschaften bis ins 19. Jahrhundert politische Aufgaben wahrgenommen. Hier existieren bis heute die sechs historischen hannoverschen Landschaften:

  • Calenberg-Grubenhagensche Landschaft
  • Landschaft des Fürstentums Hildesheim
  • Landschaft des Fürstentums Lüneburg
  • Landschaft der Herzogtümer Bremen und Verden
  • Hoya-Diepholzsche Landschaft
  • Landschaft des Fürstentums Osnabrück

Diese sind – zusammen mit der Emsländischen Landschaft – Träger der Landschaftlichen Brandkasse, des Mutter- und Kernunternehmens der VGH Versicherungen.

Die Ostfriesische Landschaft reformierte in den über 500 Jahren ihres Bestehens mehrfach ihre Verfassung und ist heute ein höherer Kommunalverband mit besonderen Aufgaben.

Von den hannoverschen Landschaften ging seit den 1960er-Jahren – gemeinsam mit den Landkreisen und Städten – die Initiative zur Gründung von „Landschaftsverbänden“ aus. In den anderen Gebieten Niedersachsens hat man neue Körperschaften oder Vereine gegründet, denen man zwar den Namen „Landschaft“ gab, die aber mit den Landschaftsverbänden vergleichbar sind.

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